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Welche Länge darf ein Fahrradanhänger besitzen?

Für den Transport für Lasten und Personen ist ein Fahrradanhänger die ideale Lösung und Kinder- und Lastenanhänger sind im Straßenverkehr erlaubt.

Welche Länge darf ein Fahrradanhänger besitzen?

Speziellen Vorschriften für Fahrradanhänger sind nicht vorhanden, dennoch muss die rechtliche Vorgabe bezüglich der Abmessungen des Fahrradanhängers laut der Vorschriften für Anhänger und Kraftfahrzeuge beachtet werden.

Fahrradanhänger – Typen

Je zum Zweck der Verwendung, Personengruppen und unterschiedlicher Anzahl an Rädern unterscheiden sich die einzelnen Typen von Fahrradanhängern. Bei der Anzahl der Räder gibt es die Varianten Ein- und Zweirad. Je nach Verwendung unterscheiden sich Kinderfahrradanhänger, Lastenfahrradanhänger und Hundefahrradanhänger in unserem Fahrradanhänger Vergleich.

Kinderfahrradanhänger

Im Kinderanhänger sollten nur Kinder transportiert werden, denn dafür sind diese vorgesehen und stellen zudem ein sicheres Fahrradtransportmittel dar. Vom Babyalter bis 7 Jahre können Kinder transportiert werden. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersbeschränkung jedoch nicht, Hier werden bis zum zulässigen Gesamtgewicht Ausnahmen gemacht. Der Radfahrer muss für die Mitnahme eines Kinderanhängers mindestens 16 Jahre alt sein. Im Kinderanhänger dürfen nicht mehr als zwei Kinder mitgenommen werden.

Lastenfahrradanhänger

Der Unterschied bei den Lastenanhängern besteht zwischen den ein- und zweispurigen Anhängern. Mit dem zweispurigen Anhänger dürfen größerer Lasten auf kürzeren Strecken transportiert werden. Einspurige Anhänger dienen bei längeren Reisen mit dem Fahrrad dazu, um viel Gepäck zu transportieren. Es gibt aber auch spezielle Hunde-Transportanhänger.

Schwenker

Kinder- und Lastenanhänger werden hinten an das Fahrrad mit einer Kupplung angebracht, ein Schwenker dagegen seitlich am Fahrrad und er besitzt nur ein Laufrad. Mit dem Schwenker können lange Lasten, wie Rohre und Bretter transportiert werden und die Last ragt weder vorne, noch hinten über das Gespann hinaus. Des Weiteren kann der Radfahrer die Last bei der Fahrt besser beobachten. Zum Transport von Hunden ist der Schwenker ebenfalls ideal und wird dafür oft gewählt. Der einzige Nachteil des Schwenkers besteht in der großen Breite des Gespanns.

Rechtliche Vorgaben zu den Maßen eines Fahrradanhängers

Laut § 63 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern für alle anderen Straßenfahrzeuge gültig. Entsprechend ebenso für Fahrradanhänger, obgleich für Fahrradanhänger die Abmessungen nicht rechtlich festgelegt sind.

  • Maximalmaße 1 m Breite, 4 m Höhe und 12 m Länge.

Dem „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ zufolge, im November 1999 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erstellt, darf ein Fahrradanhänger die Länge von 2 Metern besitzen. Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten bilden eine Ausnahme, diese dürfen eine Länge von 4 Metern aufweisen. Die angegebenen Abmessungen im „Merkblatt“ dienen lediglich zur Orientierung und nicht als gesetzliche Vorschrift, sind also daher nicht besonders relevant. Wird der Fahrradanhänger in den Urlaub mitgenommen, sind die gesetzlichen Regelungen vom Zielland für das Gefährt zu beachten.